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Mehrwegpflicht im B2B?

Was Sie mit der EU-PPWR beachten müssen

30.04.2025 Simeon Langel

Die Verpackungswelt steht vor dem größten Wandel seit Jahrzehnten. Denn die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist beschlossen und auch das Thema Mehrweg rückt deutlich in den Fokus. Mit der PPWR treten ab 2030 erstmals konkrete Wiederverwendungsziele in Kraft - auch im B2B-Bereich. Unternehmen, die bislang auf Einwegverpackungen setzen, müssen ihre Prozesse grundlegend umstellen. Die Zeit zur Vorbereitung ist knapp, insbesondere, wenn der Aufbau eines eigenen Mehrwegpools notwendig wird. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Verordnung konkret vorschreibt, welche Fristen gelten - und welche Rolle intelligente Systeme wie SYNCROTESS bei der Umsetzung spielen können.

 

Wiederverwendung wird Pflicht - was die PPWR konkret vorgibt

Mit der PPWR verfolgt die EU das Ziel, Verpackungsabfälle drastisch zu reduzieren und Verpackungen möglichst lange im Kreislauf zu halten. Die Verordnung definiert erstmals verbindliche Wiederverwendungsquoten für verschiedene Verpackungstypen - gestaffelt nach Anwendungsbereich und Zeitraum.

Der Countdown läuft:

  • Ab 2030, müssen (im B2B Bereich) 100% der Verkaufs- und Transportverpackungen, die zwischen Standorten desselben Unternehmens, verbundenen Unternehmen oder Partnerunternehmen im selben Land zirkulieren, wiederverwendbar sein.

Doch auch bei Verpackungen, die an Endverbraucher gelangen können, wie Verbrauchs-, Transport-, oder E-Commerce Verpackungen, zieht die PPWR klare Grenzen. Bis 2030 muss eine Wiederverwendungsquote von 40% erreicht werden, bis 2040 sogar 70%. Umverpackungen in Kisten (außer Kartonagen) sind ebenfalls betroffen, mit Quoten von 10% bis 2030 und 25% bis 2040. Für Verkaufsverpackungen von Getränken gelten zusätzliche Vorgaben – zunächst (2030) 10% für Endvertreiber, später (2040) 40% für die gesamte Branche.

Es gelten zwar Ausnahmen für Kleinstbetriebe, Gefahrgüter oder sehr kleine Verkaufsflächen, aber für die meisten industriellen Betriebe gilt: Jetzt handeln! Wer vorausschauend arbeitet, hat später nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern auch klare Vorteile im Wettbewerb.
 

Was genau gilt laut PPWR als „wiederverwendbar“?

Die Vorgabe, Verpackungen künftig wiederverwendbar zu gestalten, ist nicht allein an das Material oder die Form gebunden. Vielmehr legt Artikel 11 der PPWR detailliert fest, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Verpackung als wiederverwendbar im Sinne der Verordnung gilt:

Eine Verpackung muss beispielsweise, unter realistischen Nutzungsbedingungen mehrere Umläufe ermöglichen, für den erneuten Einsatz aufbereitet werden können - und eine eindeutige Etikettierung sowie Rückverfolgbarkeit zulassen.

Zusätzlich wird die EU-Kommission bis spätestens Februar 2027 Mindestanzahlen für die erforderlichen Umläufe bestimmter Verpackungsformate festlegen. Unternehmen werden die Einhaltung dieser Kriterien künftig in technischen Verpackungsinformationen nachweisen müssen.

Das bedeutet: Die Einführung einer digitalen Mehrwegstrategie und eines passenden Behältermanagement Systems wird für viele Unternehmen unvermeidlich.
 

Was droht bei Nichteinhaltung?

Eine Sache ist klar: wer sich nicht an die Vorgaben der EU hält, muss mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Die konkreten Bußgelder und Sanktionen sind jedoch noch nicht bekannt und werden in zukünftigen Durchführungsbestimmungen geregelt. Unklar bleibt auch ob Übergangsfristen greifen werden, oder Verstöße ab Januar 2030 geahndet werden. Dennoch sollte die Mehrwegpflicht nicht als Nebensache abgetan werden, sondern frühzeitig und effektiv in Angriff genommen werden.
 

Warum die Zeit zum Handeln jetzt gekommen ist

Die Wiederverwendungsziele mögen auf 2030 terminiert sein, doch die praktische Umsetzung beginnt heute. Denn:

  • Mehrwegbehälter müssen spezifiziert und beschafft werden,
  • Lieferketten und Partner eingebunden,
  • Logistikprozesse neu gedacht
  • und digitale Infrastrukturen aufgebaut werden.

Gerade Unternehmen mit großem Verpackungsaufkommen - etwa in der Automobilindustrie oder im Handel - können einen Mehrwegpool nicht manuell oder analog verwalten. Die zukünftig verlangte Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Steuerung erfordern smarte Lösungen.
 

Wie SYNCROTESS bei der Umsetzung unterstützen kann

Das intelligente Behältermanagementsystem SYNCROTESS wurde genau für solche Herausforderungen konzipiert. Denn es ermöglicht, Mehrwegverpackungen effizient zu steuern, zu überwachen und bedarfsgerecht zu disponieren - entlang der gesamten Lieferkette.

SYNCROTESS unterstützt u. a.:

  • die optimierte, automatisierte und intelligente Umlaufsteuerung,
  • die Vermeidung von unnötigen Umlagerungen und Last-Minute-Transporten,
  • die bestmögliche Auslastung der Behälter,
  • revisionssichere Buchungen,
  • sowie die bedarfsgerechte Allokation von Behältern in Echtzeit.

Alle Daten zum Verpackungsumlauf werden dabei zentral, lückenlos und transparent erfasst - und sind bei Bedarf jederzeit abrufbar. Gerade im Hinblick auf die Nachweispflichten der PPWR ist eine solche digitale Lösung zunehmend unerlässlich.

SYNCROTESS ist dabei keine Insellösung, sondern lässt sich in bestehende Logistiksysteme integrieren und wächst mit dem Behälterpool mit. Damit wird es zum zentralen Element einer zukunftsfähigen Mehrwegstrategie.
 

Fazit: Die PPWR verpflichtet - aber eröffnet auch Handlungsspielräume

Die neue EU-Verordnung stellt Unternehmen vor echte Herausforderungen - aber auch vor die Chance, ihre Verpackungsprozesse neu zu denken. Wer heute strategisch handelt, schafft sich Vorteile: in der Compliance, in der Effizienz und in der Nachhaltigkeit.

SYNCROTESS ist eines von mehreren Werkzeugen, mit denen sich der Wandel gestalten lässt - und eines, das speziell für komplexe, dynamische Mehrwegsysteme entwickelt wurde.

ÜBER UNSERE EXPERT:INNEN

Simeon Langel

Dualer Student | Logistics Division

Simeon Langel studiert Marketing an der IU Internationalen Hochschule in Köln und ist Teil der Logistics Division bei INFORM. Er beschäftigt sich mit Themen rund um die Optimierung und Nachhaltigkeit im Behältermanagement und der Baustofflogistik.

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