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PPWR - neue Vorgaben. Neue Chancen.

Die neue EU-Verpackungsverordnung, offiziell Packaging and Packaging Waste Regulation oder kurz PPWR, bringt tiefgreifende Veränderungen für Unternehmen in Deutschland und ganz Europa. 

Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren, die Wiederverwendung zu stärken und die Verpackungswirtschaft insgesamt kreislauffähiger zu machen. Die Maßnahmen treten stufenweise ab August 2026 in Kraft und betreffen nahezu alle Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette. Vom Produzenten über die Logistik bis zum Handel und zur Industrie.

Was gilt es zu beachten?

Nicht jeder Teil der PPWR ist für Unternehmen gleichermaßen entscheidend. Relevant wird es dort, wo die Verordnung direkt in bestehende Verpackungs- und Logistikprozesse eingreift. 

Wir werfen einen Blick auf die Aspekte, die für Sie am relevantesten sind: Minimierung und übermäßige Verpackungen, Anforderungen an Wiederverwendbarkeit, Kennzeichnungspflichten sowie mögliche Einschränkungen bestimmter Verpackungsformate.

Das Relevaneste auf einen Blick

Icon Echtzeit-Transparenz

Minimierung

Artikel 10

Artikel 10 verpflichtet Unternehmen dazu, Verpackungen ab 2030 auf das funktional notwendige Mindestmaß in Gewicht und Volumen zu reduzieren. Überdimensionierte Konstruktionen oder künstlich vergrößerte Verpackungen sollen vermieden werden.

Icon Smarte Prognosen

Wiederverwendbarkeit

Artikel 11

Artikel 11 definiert, wann eine Verpackung als wiederverwendbar gilt. Sie muss für mehrere Umläufe ausgelegt sein, sich ordnungsgemäß aufbereiten lassen und am Ende ihres Lebenszyklus recyclingfähig sein.

Icon Kostenreduktion

Kennzeichnung

Artikel 12

Artikel 12 führt harmonisierte Kennzeichnungspflichten ein, um Materialzusammensetzung und Entsorgungswege transparenter zu machen. Ziel ist eine bessere Sortierung und höhere Recyclingqualität in der gesamten EU.

Icon Unschlagbare Agilität

Überverpackung

Artikel 24

Artikel 24 begrenzt unter anderem den zulässigen Leerraum in Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen. Verpackungen sollen nicht größer sein als technisch erforderlich.

Icon Skalierbare Effizienz

Formatbeschränkung

Artikel 25

Artikel 25 untersagt ab 2030 bestimmte Verpackungsformate und Verwendungszwecke, die in Anhang V der Verordnung aufgeführt sind. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre eingesetzten Formate künftig noch zulässig sind.

Icon Nachhaltig wachsen

Wiederverwendungsziele

Artikel 29

Artikel 29 setzt verbindliche Zielquoten für wiederverwendbare Transport- und Verkaufsverpackungen im B2B-Bereich. Ab 2030 müssen definierte Mindestanteile innerhalb eines Wiederverwendungssystems organisiert und nachweisbar umgesetzt werden.

Wie wir unterstützen


Regulatorische Anforderungen sind das eine, die Umsetzung im Alltag das andere. Damit Wiederverwendungsziele erreichbar werden, braucht es transparente und steuerbare Behälterprozesse.

Entscheidend ist zu wissen, wo sich Behälter befinden, wie oft sie zirkulieren und wo Verluste oder Engpässe entstehen. Nur so lassen sich die Anforderungen der PPWR nicht nur erfüllen, sondern auch wirtschaftlich umsetzen.

SYNCROTESS unterstützt genau dort, wo die PPWR operativ wird:


Wiederverwendung wirtschaftlich steuern
Mehrweg funktioniert nur, wenn Umläufe stabil laufen. Durch reduzierte Verluste, geringere Standzeiten und eine automatisierte Planung lassen sich Behälter effizient einsetzen und unnötige Kosten vermeiden.


Transparenz und Nachweisbarkeit schaffen
Die PPWR verlangt nachvollziehbare Prozesse. Ein revisionssicheres Buchungssystem und durchgängige Transparenz über alle Behälterbewegungen schaffen die Grundlage für Kontrolle, Planung und Versorgungssicherheit.


Bedarfe frühzeitig erkennen und planen
Mit datenbasierter Analyse und KI-gestützten Prognosen lässt sich der zukünftige Behälterbedarf zuverlässiger einschätzen. So können Engpässe vermieden und Bestände gezielt gesteuert werden.
 

FAQ

Welche Unternehmen sind von der PPWR betroffen? 

Grundsätzlich gilt: Die PPWR betrifft nahezu jedes Unternehmen, das mit Verpackungen arbeitet. Dazu zählen nicht nur Verpackungshersteller, sondern die gesamte Lieferkette.

Betroffen sind insbesondere:

  • Hersteller von Verpackungen und verpackten Produkten
  • Importeure und Exporteure
  • Industrieunternehmen und Automotive
  • Logistik- und Transportunternehmen
  • Händler, Großhändler und Einzelhandel
  • E-Commerce und Fulfillment-Dienstleister

Sobald ein Unternehmen Verpackungen in der EU in Verkehr bringt, nutzt oder in Umläufen steuert, greifen die Anforderungen der PPWR.

Was bedeutet die PPWR für meine Logistikprozesse?

Die PPWR greift direkt in bestehende Logistikprozesse ein. Verpackungen werden damit zu einer steuerbaren Größe.

Für Unternehmen bedeutet das:

  • Mehr Fokus auf Umläufe statt Einwegprozesse
  • Höhere Anforderungen an Planung und Verfügbarkeit
  • Nachweisbarkeit von Beständen und Bewegungen
  • Mehr Abstimmung entlang der gesamten Lieferkette

Logistik wird damit nicht nur operativ, sondern auch regulatorisch relevant.

Warum ist Artikel 29 so wichtig?

Artikel 29 ist der zentrale Hebel der PPWR für Industrie und Logistik, weil er Wiederverwendung erstmals verbindlich macht.

Er legt konkrete Zielwerte fest:

  • Ab 2030 mindestens 40 Prozent Wiederverwendung bestimmter Transportverpackungen
  • Ab 2040 mindestens 70 Prozent
  • In bestimmten Fällen, etwa bei Transporten zwischen eigenen Standorten, müssen Verpackungen vollständig wiederverwendbar sein

Entscheidend ist: Es reicht nicht mehr, Mehrweg theoretisch einzusetzen. Unternehmen müssen nachweisen können, dass Verpackungen tatsächlich im Umlauf bleiben und wiederverwendet werden.

Warum reicht ein Mehrwegsystem allein nicht aus?

Mehrweg ist nicht automatisch effizient oder nachhaltig.

Ohne Steuerung entstehen schnell Probleme:

  • Behälter gehen verloren
  • Umläufe werden zu langsam
  • Bestände steigen unnötig
  • Expresssendungen und Repositionierungen nehmen zu

Ein Mehrwegsystem entfaltet seinen Vorteil erst dann, wenn es aktiv gesteuert wird. Genau hier liegt der Unterschied zwischen Theorie und funktionierender Praxis.

Wie lassen sich Behälterverluste und ineffiziente Umläufe vermeiden?

Der Schlüssel liegt in Transparenz und klaren Prozessen.

Wichtige Hebel sind:

  • Nachvollziehbare Buchungen und Bewegungen
  • Klare Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette
  • Frühzeitiges Erkennen von Abweichungen
  • Aktive Steuerung von Rückführungen
  • Prognosen für Bedarf und Umläufe

Wer seine Behälterflüsse versteht, kann Verluste reduzieren und Umläufe deutlich effizienter gestalten.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche rechtliche Bewertung wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsberatung.

Jennifer Stead

Jennifer Stead

Business Development Manager

Jennifer Stead ist Business Development Managerin im Bereich Logistik bei INFORM. Mit ihrer langjährigen Erfahrung seit 2010 unterstützt sie Unternehmen dabei, ihre Behältermanagementprozesse effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten.

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